Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit unserem Pfarrbüro auf.
Hier bekommen Sie einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Priester. Dieser wird das weitere
Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Bitte bringen Sie, ihre Taufurkunde und die Kirchenaustrittserklärung mit zum Termin.
Auch ein Übertritt ist jederzeit möglich, setzen Sie sich einfach mit unserem Pfarrbüro in Verbindung.
Vor dem Übertritt muss der Austritt aus der evgl. Kirche beim Amtsgericht erklärt werden.
Im Pfarrbüro bekommen Sie dann einen Termin mit dem zuständigen Priester, dieser bespricht den weiteren
Ablauf mit Ihnen und nimmt Sie in die katholische Kirche auf.